Bevor man ein Tier adoptiert, stellt man sich in der Regel viele Fragen. „Was passiert mit dem Tier, wenn es mich überlebt?“ wird dabei leider oft vergessen. Wie können Sie über den Tod hinaus für Ihr Tier Sorge tragen?

Tiere gelten vom Gesetz her als Sachen, sie sind keine Rechtssubjekte. Tiere können also in einem Testament nicht als Erbe eingesetzt werden. Eine Erbeinsetzung würde auch wenig Sinn machen, da das Tier selbst keine Rechte wahrnehmen oder Rechte durchsetzen kann.

Dennoch haben Sie die Möglichkeit durch ein Testament das weitere Wohlergehen Ihres Tieres sicherzustellen. Ein Testament gibt Ihnen hier große Gestaltungsspielräume, die weit über Ihren eigenen Tod hinaus wirken können. Nur enthalten leider viele Testamente Fehler, die den letzten Willen sogar ungültig machen können. Um dies zu vermeiden, sollten Sie einen Notar oder einen Anwalt für Erb- und Familienrecht einschalten. Diese helfen Ihnen ein für Ihre spezielle Situation zugeschnittenes Testament zu erstellen. Auch für die richtige Hinterlegung des Testaments wird Sie der Notar oder Anwalt beraten.

Dieser Weg kostet etwas, dafür ist er sicher.

Sie können auch eine Lösung für Ihr Tier gemeinsam mit uns als Verein suchen. Als Verein können wir Erbschaften annehmen. Diese kann mit der testamentarischen Auflage verknüpft werden, dass wir uns um Ihr Tier kümmern und dafür Sorge tragen, dass es weiterhin ein behütetes und gut versorgtes Leben in einem liebevollen Zuhause führen kann. Wenn dieser Gedanke für Sie hilfreich ist, bitte sprechen Sie uns an.